Diskussion um Neutralität im Klassenzimmer / „Beutelsbacher Konsens“

Hier ein Nachtrag zur Seminardiskussion um Neutralität von Lehrenden – z.B. im Schulkontext, der Universität oder der Erwachsenenbildung. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft weist in einem lesenswerten und kompakten Artikel darauf hin, dass Lehrkräfte in Deutschland die gesetzliche Pflicht haben, Schülerinnen und Schüler zu Menschenrechten und demokratischen Werten zu erziehen. In diesem Sinne sind sie also nicht politisch neutral, sondern auf Demokratie und das Grundgesetz verpflichtet.

Grundsätze einer so verstandenen politischen Bildung und Demokratieerziehung sind seit den 1970er Jahren im „Beutelsbacher Konsens“ (vgl. Wikipedia) formuliert mit den Kernpunkten Überwältigungsverbot, Kontroversität und Schülerorientierung. Ein kurzer geschichtlicher Abriß der Entwicklung findet sich auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung.

Der Beutelsbacher Konsens als zentraler Aspekt der Demokratieerziehung wird häufig vergessen oder unterschlagen – insbesondere in einschlägigen Diskussion in sozialen Netzwerken.